rs reisen und schlafen GmBH mahnt ab

Aus aktuellem Anlass berichten wir über eine neue Abmahnwelle gegenüber Reisebüros. Uns ist aus unserer täglichen Praxis bekannt, dass ein Rechtsanwalt mit Sitz in Leipzig im Namen der rs reisen und schlafen GmbH aus Hamburg Abmahnungen an Reisebüros verschickt. Gerügt werden u.a. Fehler auf Internetpräsenzen, wie z.B. ein Verstoß gegen die allgemeinen Informationspflichten des § 5 TMG (Telemediengesetz), Wettbewerbsverstöße, fehlende und/oder unrichtige Datenschutzerklärungen.

Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.171,67 €

Es werden sodann für die rs reisen und schlafen GmbH Unterlassungsansprüche und Rechtsanwaltskosten in beachtlicher Höhe (z.B. aus einem Streitwert von 20.100 €) geltend gemacht. In dem uns u.a. vorliegenden Fall, wird ein Endbetrag von insgesamt 1.171,67 € von unserer Mandantschaft gefordert.

Tipp: Unterschreiben Sie nicht die vorformulierte Unterlassungsverpflichtungserklärung

Wir raten ausdrücklich allen Adressaten einer derartigen Abmahnung, nicht die vorformulierte und mitgeschickte Unterlassungsverpflichtungserklärung zu unterschreiben. Diese ist in der Regel zugunsten der Gegenseite formuliert. Auch sollten vor einer rechtlichen Überprüfung keine Zahlungen getätigt werden. Oftmals sind die geltend gemachten Unterlassungsansprüche nicht gerechtfertigt und der zu Grunde gelegte Streitwert zur Berechnung der Rechtsanwaltskosten zu hoch. Sie sollten allerdings auch nicht untätig bleiben und die gesetzten Fristen verstreichen lassen, da die Gefahr besteht, dass eine einstweilige Verfügung gegen Sie erlassen wird.

Kostenlose Erstberatung durch unsere Rechtsanwälte

Haben Sie auch eine Abmahnung der rs reisen und schlafen GmbH erhalten haben, bieten wir Ihnen eine kostenlose Erstberatung an. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch (0221-58923880) oder per E-Mail (infoatjansen.legal). Unsere Anwälte zeichnen sich durch langjährige Erfahrungen aus und können die Wirksamkeit einer Abmahnung kompetent und realistisch einschätzen.

Empfehlungen

Sind Sie (noch) nicht ins Visier potentieller Abmahner geraten sein, empfehlen wir Ihnen dennoch, Ihren Internetauftritt auf Fehler zu überprüfen. Wir rechnen stark damit, dass es mit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (25.05.2018) und des neuen Pauschalreiserechts (01.07.2018) zu weiteren Abmahnungen insbesondere in der Reisebranche kommen wird. Auch hier stehen wir Ihnen als zuverlässiger Partner im Rahmen einer Beratung zur Seite.

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