Am Samstag, 28. Oktober 2017, wird Air Berlin seinen letzten Flug durchführen und anschließend den Flugverkehr vollständig einstellen. Bislang operierte Air Berlin aber nicht nur „für sich“, sondern auch als Leasinggeber für die Fluggesellschaft Eurowings. Insgesamt 30 Maschinen nebst Personal hatte Eurowings von Air Berlin geleast und damit eigene Flüge unter EW-Flugnummern durchgeführt. Diese Flüge werden ab dem 28. Oktober nicht mehr durchgeführt, was dazu führt, dass auch Eurowings einen Teil seiner vertraglichen Pflichten nicht wird erfüllen können.

Die Air Berlin-Lücke soll bei Eurowings durch die Luftfahrtgesellschaft Walter (LGW) gestopft werden, die aber nicht annähernd so viele Flugzeuge einbringen kann, wie Air Berlin es konnte. Zudem besteht ein Großteil der LGW-Flotte aus kleinen Turboprop-Maschinen mit geringer Sitzplatzkapazität. Daher ist es höchstwahrscheinlich, dass es ab dem Wochenende 28./29.10. zu Unregelmäßigkeiten auf Eurowings-Flügen kommt.

Zögern Sie nicht, Ihre Ansprüche auf Entschädigung nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung geltend zu machen!

Die zu erwartenden Flugausfälle stellen keine sog. außergewöhnlichen Umstand im Sinne der EU-Fluggastrechte-Verordnung dar. Es ist vielmehr das Betriebsrisiko der Fluggesellschaft, genügend Flugzeuge und Personal zur Verfügung zu haben.

Bei Verspätungen von drei Stunden oder mehr stehen Ihnen mindestens 250,00 € als Entschädigung zu.

Unsere auf das Reiserecht spezialisierten Anwälte beraten Sie gerne jederzeit. Kontaktieren Sie uns!

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