Ein Aufhebungsvertrag ist ein Rechtsgeschäft, das auf die Beendigung eines Schuldverhältnisses gerichtet ist. Als sogenanntes „zweiseitiges Rechtsgeschäft“ bedarf ein Aufhebungsvertrag der Erklärung beider Parteien. In der Praxis geht es oftmals um einen Aufhebungsvertrag in Bezug auf ein Arbeitsverhältnis.

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