Die Anfechtung ist ein Gestaltungsrecht, durch das eine zuvor wirksam abgegebene Willenserklärung ex tunc (von Anfang an) nichtig gemacht wird. Dies ist insbesondere im Vertragsrecht relevant, da häufig Angebot oder Annahme zum Vertragsschluss angefochten werden. Für eine wirksame Anfechtung ist das Vorliegen eines Anfechtungsgrunds (§§ 119 ff. BGB) stets relevant. Ein solcher kann beispielsweise ein Inhaltsirrtum, Erklärungsirrtum oder auch eine arglistige Täuschung oder Drohung sein.

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