Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht ist ein Recht, das im Wesentlichen dem Schutz der Privatsphäre und Persönlichkeit des Einzelnen dient. Es wird aus Art. 2 I GG i.V.m. Art. 1 I 1 GG abgeleitet. Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht beinhaltet beispielsweise das Recht am eigenen Bild – also das Recht, über das „Ob“ und das „Wie“ seiner Verbildlichung zu bestimmen – und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung – also das Recht, über die Preisgabe seiner persönlichen Daten und Lebenssachverhalte zu bestimmen.

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