Der EugH hat mit Urteil vom 04.09.2014 erneut die die Rechte von Flugpassagieren gestärkt. Zugunsten eines Klägers wurde entschieden, dass der Begriff der Ankunftszeit den Zeitpunkt beschreibt, zu dem mindestens eine Flugzeugtür geöffnet wird und den Passagieren das Verlassen der Maschine gestattet ist. Damit ist eine sehr strittige Frage nun endlich höchstrichterlich geklärt.

Log in with your credentials

Forgot your details?

Alle Rechte vorbehalten. Datenschutz. Impressum.

Copyright © 2024