Nachdem sich die insolvente Fluggesellschaft Air Berlin mit der Lufthansa über den Verkauf von einem Großteil ihrer Flugzeuge geeinigt hat, rechnet die Gewerkschaft Verdi eigenen Angaben zufolge mit einer Vielzahl von Klagen von Air-Berlin-Mitarbeitern. Zwar wurde bei dem Kauf auch vereinbart, dass die Lufthansa bis zu 3.000 Beschäftigte von Air Berlin und ihrer Tochtergesellschaften übernimmt. Gut die Hälfte der Beschäftigten wird sich allerdings neu bewerben müssen. Bei diesen Neueinstellungen befürchtet die Gewerkschaft wohl nun Gehaltseinbußen bei den Beschäftigten und hat angekündigt, diese bei etwaigen Prozessen vor den Arbeitsgerichten unterstützen zu wollen.

 

Arbeitnehmerschutz bei Betriebsübergängen

Eine mögliche Argumentationslinie für solche Prozesse vor den Arbeitsgerichten könnte auf Seiten der Beschäftigten wohl sein, dass durch den Flottenkauf ein Betriebsübergang stattgefunden habe. Unter einem solchen versteht man die Übertragung eines Betriebes oder zumindest von Betriebsteilen auf einen neuen Inhaber, beispielsweise durch einen Unternehmenskauf. Gemäß § 613a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) führt ein solcher Betriebsübergang nicht zur Beendigung der Arbeitsverhältnisse mit dem früheren Betriebsinhabers, vielmehr gehen diese automatisch auf den neuen Inhaber über. Zum Schutz der Arbeitnehmer ist der Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages mit dem Erwerber des Unternehmens danach gerade nicht erforderlich, bereits vereinbarte Tarife und andere Absprachen bleiben erhalten. Darüber hinaus bestehen Informationsansprüche und Widerspruchsrechte der betroffenen Arbeitnehmer.
Für einen solchen Betriebsübergang ist allerdings erforderlich, dass bei dem Übergang eine wirtschaftliche Einheit gegeben ist, die trotz des Inhaberwechsels ihre Identität bewahrt hat, was im Rahmen einer wertenden Gesamtbetrachtung festzustellen ist. Ob dies von den Gerichten für den vorliegenden Fall angenommen werden wird, bleibt abzuwarten.

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