Ein Betriebsrat ist ein Vertretungsorgan der Arbeitnehmer in einem Betrieb. Regelmäßig setzt er sich für deren Belange, Rechte und Interessen ein. So muss beispielsweise vor einer Kündigung eines Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer grundsätzlich der Betriebsrat angehört werden, wenn ein solcher existiert, § 102 BetrVG. Die Mitglieder eines Betriebsrats werden gewählt.

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