Das Amtsgericht ist in einer Vielzahl von Fällen die erste Instanz eines Rechtsstreits. Grundsätzlich sind die Amtsgerichte für alle Rechtsstreitigkeiten zuständig, die einen Streitwert bis 5.000,00 € aufweisen. Darüber hinaus sind unabhängig vom Streitwert unter anderem Streitigkeiten über Mietverhältnisse den Amtsgerichten zugewiesen. Genaue Zuständigkeitszuordnung der Amtsgerichte ist in § 23 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) geregelt.

Log in with your credentials

Forgot your details?

Alle Rechte vorbehalten. Datenschutz. Impressum.

Copyright © 2024